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Zweiter Verhandlungstag im Getränkemarkt-Mord von Pfaffenhofen: Der als Zeuge vernommene Notarzt hatte offenbar den Tod festgestellt, ohne das Opfer auch nur zu berühren 

(ty) Kann man die Leichenstarre aus der Ferne feststellen? Der Notarzt, der den ermordeten Getränkemarktinhaber aus Pfaffenhofen begutachtet hatte, besitzt diese Fähigkeit offenbar. Er war heute einer der Zeugen am zweiten Verhandlungstag am Landgericht Ingolstadt gegen Stefan S., der am 13. Juli 2013 den 61-jährigen Inhaber des Getränkemarktes Fristo in Pfaffenhofen aus Habgier ermordet haben soll. Wie berichtet wirft die Anklage dem 39-Jährigen „Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge“ vor.

Und das bestreitet der Angeklagte nicht einmal, der seit 19. Juli vergangenen Jahres in Kaisheim in Untersuchungshaft sitzt. Zugeben indes tut er es auch nicht. Er kann sich schlicht nicht erinnern. Das war – wie berichtet – die erstaunliche Erkenntnis des ersten Verhandlungstages gewesen.

Heute waren Notarzt, Sanitäter und Polizisten als Zeugen an der Reihe, die das Opfer am Tag nach der Tat erstochen im Getränkemarkt gefunden hatten. Die Suche nach dem 61-jährigen Opfer hatte die Polizei damals aufgrund der Vermisstenanzeige seiner Frau eingeleitet.

Während es bei den Aussagen der Polizisten aus Pfaffenhofen und vom Kriminaldauerdienst aus Ingolstadt eher um Details ging, die im weiteren Verlauf des Verfahrens zwar relevant sein mögen, für sich genommen indes eher unspannend sind, sorgte zumindest der Notarzt für einiges Erstaunen. Denn der, so stellte sich nach seiner und der Befragung des Sanitäters heraus, hatte den Toten offenbar nicht einmal berührt. Die Leichenstarre indes will er festgestellt haben. Der Arzt wollte laut seiner Aussage eben keine Spuren verwischen. Und dieses Verhalten habe er aus dem Fernsehen gelernt. Wozu der „Tatort“ doch alles gut ist.

Ob er den Toten nun berührt hatte oder nicht, das konnte er selbst nicht mehr so genau sagen. Nur, wie man das „normalerweise“ macht. Dafür aber der Sanitäter, der nach ihm vernommen wurde und der den Notarzt damals begleitet hatte. Der will sich noch genau erinnern, dass er am Türrahmen des Raums, in dem die Leiche lag, stehengeblieben war, während der Arzt „einen Schritt weiter“ in den Raum gegangen sei, eine Art Abstellkammer neben dem Sozialraum des Getränkemarktes Fristo. Berührt habe den Toten indes weder er noch der Notarzt. Was den medizinischen Sachverständigen denn auch zu der nicht ganz ernst gemeinten Frage verleitete: „Kann man Leichenstarre sehen?“ Zumal der Notarzt ja ausgesagt hatte, die Leichenstarre wäre an den Fingern erkennbar gewesen. Ohne sie anzufassen? In der Tat erstaunlich.

Tja und der 19-jährige Praktikant, der beim BRK Pfaffenhofen im vergangenen Jahr sein Praktikum abgeleistet hatte, hat sich wohl auch nicht träumen lassen, dass ihn das vor die Schranken des Schwurgerichte bringen würde, wenn auch nur als Zeuge. Er hatte indes nichts Wesentliches beizusteuern, da er den Raum, in dem man die Leiche des 61-Jährigen gefunden hatte, nicht betreten und von dem Mordopfer so lediglich die Schulter zu Gesicht bekommen hatte.

Einer der Beamten der Ingolstädter Kriminalpolizei schilderte, wie er den Toten in der kleinen Kammer gefunden hatte. „Wie in die Ecke gedrängt“, so sein Eindruck. Er und sein Kollege haben jedoch kaum mehr am Tatort gemacht als ihn abzusperren, die ersten gefundenen Spuren – zu Beispiel Blutspuren im Bereich der Kasse – zu markieren und den Erkennungsdienst zu verständigen. Die übliche Vorgehensweise eben.

Der 39-jährige Angeklagte hatte an diesem zweiten Verhandlungstag eine eher stumme Rolle, zeigte sich aber überaus interessiert am Fortgang des Verfahrens. So trat er jedes Mal mit an den Richtertisch, wenn es Fotomaterial zu begutachten gab, und machte sich auch fleißig Notizen. Was ja auch sinnvoll ist. Denn vom ersten Verhandlungstag wissen wir ja, dass er offensichtlich sehr vergesslich ist.

Zudem gab es an diesem zweiten Verhandlungstag noch eine dreidimensionale Videofahrt durch den Getränkemarkt zu sehen. Ein Verfahren, das bei Gewaltverbrechen  – wie auch im Fall des Ingolstädter Rentnermordes – gerne verwendet wird. Nicht zuletzt, um sich lästige Ortstermine mit der kompletten Gerichtsmannschaft ersparen zu können. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

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„Irgendwer muss es ja gewesen sein“

 

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