Seit heute steht Sahid I. vor dem Landgericht Ingolstadt – Wegen Mordes an seinem Schwiegersohn und seiner eigenen Tochter
(ty) Der Angeklagte Sahid I. kämpfte mit den Tränen, als ihm Staatsanwalt Jürgen Staud heute früh im Landgericht die Anklage vorlas. Wegen heimtückischen Mord in zwei Fällen muss sich der 69-Jährige Köschinger verantworten, weil er am 18. September in Kösching seinen Schwiegersohn und seine eigene Tochter erschossen haben soll. Was er auch nicht leugnet. Das komplette Magazin hatte der aus dem Kosovo stammende Mann wie im Blutrausch auf die beiden abgefeuert. Bei erlagen noch in ihrer Wohnung den Schussverletzungen.
Ein lange andauernder Familienstreit war laut Anklageschrift der Grund für diese blutige Eskalation. Der Angeklagte fühlte sich ständig von seinem Schwiegersohn Andreas R. beleidigt. So auch am Tag der Doppelmordes, als ihm der damals 35-Jährige bei seiner Heimkehr den Vogel gezeigt haben soll. „Der Angeschuldigte beschloss daraufhin, seinen Schwiegersohn und seine Tochter Stefanie R. aufgrund bereits länger andauernder familiärer Streitigkeiten zu töten“, heißt es in der Klageschrift.
Dewegen habe sich der Angeklagte in den Keller seines Hauses begeben, um dort die Pistole zu holen und mit ihr – versteckt im Hosenbund – zur Wohnung seines Schwiegersohnes am Augraben in Kösching zu gehen.
Vor dem Haus begann er dann zu schimpfen, so die Anklageschrift weiter. Als sein Schwiegersohn dann vor das Haus trat, habe es nur zehn Sekunden gedauert, bis Sahid I. die Waffe zog und unvermittelt zu feuern begann. Der von den Kugeln getroffene flüchtete zurück ins Haus, Sahid I. folgte ihm „in Tötungsabsicht“ und feuerte weiter, auf ihn und seine Tochter. Bis das mit neun Patronen bestückte Magazin leer war. Nur 90 Sekunden hat die Attacke gedauert, dann soll Sahid I. den Tatort mit den Worten verlassen haben: „Das habt’s jetzt davon.“
Der Angeklagte selbst sieht den Hergang indes ein wenig anders. Er kämpfte sichtlich mit den Tränen, als er seinen Anwalt eine Erklärung verlesen ließ. Von Bedauern und Entschuldigung war darin die Rede. Aber auch davon, dass es richtig sei, dass er die beiden erschossen hat. Seit 2014 sei das Verhältnis zu seinem Schwiegersohn völlig zerrüttet gewesen. Immer wieder habe der Schwiegersohn ihn beleidig und gesagt, dass er ihn fertig machen würde. Für Sahid I. endeten diese Beleidigungen in einer Depression und dem Gang zum Psychiater, wie er seinem Verteidiger sagen lässt.

Es müssen in der Tat abstruse Verhältnisse gewesen sein. So heißt es in der Erklärung des Angeklagten, der seit September 2015 in Kaisheim in Untersuchungshaft sitzt, dass sein Schwiegersohn einen Gartenzwerg mit Stinkefinger auf sein Haus gerichtet in seinem Garten aufgestellt habe. Und auch am Tag des Doppelmordes habe er ihn mit gesten als Spanner bezeichnet.
Sahid I. hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine halbe Flasche Cognac konsumiert und war also nicht mehr ganz nüchtern, als er bewaffnet vor das haus seines Schwiegersohnes trat. Töten indes wollte er ihn angeblich zunächst nicht. Nur zur Rede stellen. Die Waffe habe er aus Angst mit sich geführt, weil er befürchtet hatte, sein Schwiegersohn würde mit einem Baseballschläger auf ihn losgehen, wie er es schon einmal getan habe. „Ich habe dann einfach rot gesehen“, lässt er seinen Anwalt erklären. Und dass er im Haus des Opfers, in dem es ob der herunter gelassenen Rollos sehr dunkel gewesen sei, auch seine Tochter tödlich getroffen habe, das habe er zunächst gar nicht realisiert. So die Darstellung des Angeklagten.
„Ich werde ein Leben lang mit meiner Schuld zurecht kommen müssen“, so der Angeklagte. Seine Schilderung der Tat unterscheidet sich doch etwas von dem, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft. Denn von Heimtücke, wie es Jürgen Staud verlesen hatte, ist in der Erklärung von Sahid I. nicht zu finden. Für ihn ist der Doppelmord einer Eskalation, zu der wohl auch der Alkoholkonsum beigetragen haben dürfte.
Der Prozess wird morgen fortgesetzt.
